Diese Roten da in Karlsruhe sin aber auch pingelich. Aber wahrscheinlich hamse den Braten gerochen un wolln sich nich vergackeiern lassen. Schließlich behaupten de Geheimdienste viel, wenner Tach lang is.
Jedenfalls wolln de Richter vonnet Buntesverpassungsgericht jetz Beweise sehn, datter Verfassungsschutz wirklich seine Spitzel ausse NPD abezogen hat. Sons wolln se de NPD nich verbieten. Schließlich könnte der Verfassungsschutz sons Parteien nach Belieben verbieten, indem er Beweise von seine V-Leute zinken lässt.
Der Verfassungsschutz meint nu, solche Beweise könnte er nich liefern. Dat klingt plausibel.
Einerseits frach ich mich, wie viele V-Leute der wirklich abgezogen hat. Eigentlich müsste de NPD total zusammengeschrumpft sein, wenner wirklich alle abgezogen hätte. Schließlich hatten de Spitzel bei de NPD sogar mal de satzungsändernde Mehrheit.
Andererseits kennen wer dat ja schon vom Verffassungsschutz, dat wichtige Akten wech sin, wennse wirklich ma gebraucht werden. Der Bürger muss da peinlich genau alle Unterlagen bei´n Finanzamt einreichen, aber de Überwachungsbehörden führn ihre Akten wie bei Hempels unter´n Sofa.
Annem Ende muss ich diese Richter in ihre roten Roben woll recht geben: Auch wenn ich de Rechten gern verbieten würd, würde dat Verfahren vonne Innenminister vonne Bundesländer de Rechte von Parteien völlich aushebeln. Bleimse also pngelich, liebe Bundesverfassungsrichter!
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