Betreutes Morden: Wie eine Behörde die Verfassung moralisch Behinderter schützt

8 Apr

Für Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen bieten Pflegedienste seit vielen Jahren „Betreutes Wohnen“ an. Für Personen mit moralischen Behinderungen hat es offenbar auch „Betreutes Morden“ gegeben.
Anbieter dieser unheimlich heimlichen Dienstleistung war wohl ein Flegeldienst namens „Verfassungsschutz“. Ihm oblag wohl der Schutz der rechten Verfassung mordlüsterner Neonazis.
Angeblich sollen nur drei Personen in den Genuss dieser Dienstleistung gekommen sein. Allerdings gibt es auch Hinweise darauf, dass sie schon seit Jahrzehnten nicht nur angeboten, sondern auch in Anspruch genommen wurde. Dabei steht nicht ganz fest, ob das auch beim Oktoberfest in München oder anderswo der Fall war.
Umfang der Tätigkeit des Flegeldiensts ist die Zuteilung sogenannter „V-Leute“. Sie beobachten die Verfassung der Betreuten und berichten darüber ihren Vorgesetzten mehr oder minder ausführlich und nicht unbedingt immer wahrheitsgemäß.
Eine Dienstleistung im Rahmen dieses Betreuungskonzepts könnte auch in der Versorgung mit Jobs und im Anmieten von Autos bestanden haben. Eine weitere wichtige Leistung ist der Schutz der Betreuten vor Strafverfolgung.
Opfer der mörderischen Pflegefälle waren überwiegend Ausländer. Solch minderwertige Existenzen kann man ja schon mal über die Klinge springen lassen.
Tödlich endete das „Betreute Morden“ aber auch für V-Leute, die auspacken wollten. Am Ende starben auch zwei betreute Mörder. Natürlich war das ganz sicher ein gemeinschaftlicher Suizid.
Dieser Flegeldienst namens „Verfassungsschutz“ ist übrigens eine Behörde. Man merkt: Der Staat kümmert sich sehr engagiert um diejenigen, die seiner Unterstützung bedürfen. Die Abkürzung dafür lautet „NSU“ wie „Nation stützt Unmenschen“.

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