Auf besondere Weise weise: BVerfG vermeidet Verbot der NPD

18 Jan

Die NPD ist zwar verfassungswidrig, aber nicht verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gestern verkündet. Mit dieser Entscheidung beweisen die höchsten deutschen Richter erneut höchste Weisheit und vor allem Voraussicht.
Mit ihrer überbordenden Klugheit rettteten die Karlsruher Richter den Bundesrat aus einer verfahrenen Situation. In diese Sackgasse hatte sich die Länderkammer verfahren, als sie trotz allerlei Warnungen das Verbotsverfahren anstrengte.
Gesinnungen indes kann man nicht verbieten. Selbst wenn die NPD verboten worden wäre, wären doch wenige Wochen später alle Neonazis in einer anderen Partei, wo sich doch jetzt schon so viele braune Rotten in der AfD zusammenrotten.
Deshalb hat das Gericht kurzerhand festgestellt, dass die NPD ohnehin keine Rolle mehr spielt. Angesichts ihrer Bedeutungslosigkeit mangelt es der NPD an Gefährlichkeit, befanden die Juristen beim BVerfG einfach. Auf ihr Geheiß hin hatten schließlich die Landesämter und das Bundesamt für Verfassungsschutz ihre V-Leute aus der NPD abgezogen und die Partei damit massiv geschwächt.
Nach alledem war das Verbot der NPD nicht mehr nötig. Ein solches Parteienverbot hätte schließlich auch dramatische Folgen haben können. Dieses Debakel haben die weitsichtigen Weisen aus Karlsruhe mit ihrem sensiblen Spruch glücklicherweise verhindert.
Was würde im Falle eines Verbots aus all den armen abgeschalteten V-Leuten, die dann arbeitslos wären? Einige haben ja schon ein neues Betätigungsfeld in der AfD oder als Reichsbürger gefunden, aber andere hat der Verfassungsschutz sicherheitshalber doch noch in der NPD auf Ruheposten zurückgelassen. Sie alle wären in ihrer Existenz bedroht, würde die NPD verboten.
Außerdem müsste das BVerfG konsequenterweise dann auch andere Nazi-Organisationen verbieten, wenn es die NPD verböte. Als wirkungsmächtigste Organisation wäre da ganz zuvorderst der Verfassungsschutz zu berücksichtigen. Das kann das BVerfG doch nun wirklich nicht wollen, oder?

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