Am Ende des Tages ist nicht „Ende Gelände“ das Problem, sondern der Verfassungsschutz.

22 Mai

Der Verfassungsscchutz hat „Ende Gelände“ als linksextrem eingestuft. Damit hat sich diese Behörde selbst demaskiert.
„Linksextrem“ ist die Umweltbewegung zur Beendigung des Braunkohletagebaus nur aus einer rechtsextremen Sicht. Wer rechts außerhalb des demokratischen Spektrums steht, der betrachtet das demokratische Spektrum von seiner Sicht aus als links und dessen linken Rand als „linksextrem“. Mit seiner Einstufung hat der sogenannte „Verfassungsschutz“ sich so als rechtsextrem geoutet.
Zahlreiche Indizien untermauern den Verdacht, dass im Inlandsgeheimdienst rechtsextreme Personen ihr Unwesen treiben. Das reicht von heimlichen Schutz ehemaliger MNazis in den 50er, 60er und 70er Jahren bis hin zu zahlreichen Ungereimtheiten bei der Aufklärung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) und anderer rechtsextremer Aktivitäten. Deswegen gehört der sogenannte „Verfassungsschutz“ verboten.

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