Am Ende des Tages ist Kritik an der Polizei nur erlaubt bei Kenntnis des Einsatzkonzepts.

9 Nov

Die Polizei hat´s schon schwer. Ein glück, dass Horst Seehofer ihr immer beispringt!
Als linke Socken unverschämterweise eine „Rassismus-Studie“ forderten, wehrte er diese inquisitorische Untersuchung kategorisch ab. Die Polizei darf man doch nicht unter Generalverdacht stellen! Generalverdacht ist schließlich das Privileg der Polizei, das sie gegenüber allen anderen ausübt.
Als jetzt Kritik am Polizeieinsatz während der „Querdenker“-Demo in Leipzig aufkam, war Seehofer sofort zur Stelle und nahm die arme sächsische Polizei sogleich in Schutz. Wer die Einsatzkonzepte nicht kenne, solle sich mit Kritik an der Polizei zurückhalten, forderte er. Zurückhaltung der Polizei gegenüber Nazis darf kein Grund für andere sein, ihre Zurückhaltung gegenüber einer kritischen Haltung zur Polizei aufzugeben.
Dieser Innenminister erfüllt seine Aufgabe rechts gut. Er beschützt die Polizei, wo er nur kann. Dabei entzieht er jeglicher Kritik konsequent jede Grundlage.
Da die Einsatzkonzepte geheim sind, kann kaum jemand Kritik üben, wenn ihre Kenntnis Voraussetzung für kritische Anmerkungen ist. Wenn Polizisten in Leipzig tatnlos zuschauen, wie Journalisten bedrängt und angegriffen werden, wird das wohl einen Grund im Einsatzkonzept haben. Wenn Polizisten Journalisten mit dem Entzug des Presseausweises und Gewahrsam drohen, dann wird auch das wohl einen Grund im Einsatzkonzept haben.
Das Einsatzkonzept besteht vermutlich nur in einem einzigen Satz. Darum heißt es ja auch „Ein-Satz-Konzept“. Dieser Satz ist einfach und klar. Er heißt: „Die Polizei hat immer Recht.“

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